Seit Einführung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU sind alle Betriebe (nicht KMU) verpflichtet Energieaudits nach EN 16247-2 durchzuführen. Dies betrifft Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeiter bzw. einen Umsatz > 50 Millionen Euro. Seit 2015 sind die Vorschriften nationales Recht und anzuwenden.
Im Rahmen des Audits werden alle Energieströme erfasst und Energieeinsätzen zugeordnet. Der Vorteil für den Betrieb ist, ein Überblick ihrer eingesetzten Energien zu erhalten. Mögliche Einsparungspotentiale werden transparenter bei gleichzeitiger steuerlicher Entlastung bei der EEG Zulage.
Steuerliche Vorteile auch für Kleinbetriebe und Verwaltungen!
Es gibt umfangreiche Förderprogramme z.B. der KFW, die ihre Investitionen zur Energieeinsparung unterstützen. Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die sich im Dschungel der Fördergelder auskennen und ihnen die Arbeit abnehmen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Bestandsaufnahme der von Ihnen eingesetzte Energien und Einsparmöglichkeiten. Dies wird von Energieberatern durchgeführt, die bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet sind.
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Arbeitssicherheit Strauch GmbH
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Lassen Sie uns über den Arbeitsschutz Ihres Unternehmens sprechen.